KGP Electronics ist sich aller relevanten Verpflichtungen aus der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) bewusst und folgt diesen.
Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung EG 1907/2006 (REACH)
In den Artikeln, die wir Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung stellen, ist keiner der in der jeweils aktuellen SVHC-Kandidatenliste aufgeführten Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w) enthalten.
Hiermit erklären wir, dass sämtliche KGP-Produkte vollumfänglich den Anforderungen der EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 1&2) und 2015/863/EU (RoHS 3) und deren zugehörigen Ergänzungen entsprechen. Dies gilt für alle Produktgruppen und Fertigungsverfahren.