1. Allgemeines
1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
1.3 Aufträge sowie mündliche Nebenabreden zu Aufträgen, welche mit uns getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
1.4 Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Lieferverträge zwischen den Kunden und uns.
2. Vertragsschluss, Lieferung
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen im Rahmen des zumutbaren bleiben vorbehalten, ebenso die Anpassung unserer Produkte an eine spätere Normung.
2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen (Vertragsangebot). Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von einer Woche seit dem Tag seines Eingangs bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich in Schrift- oder Textform oder durch die Übersendung der bestellten Ware erfolgen.
2.3 Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Sofern ausnahmsweise eine bestimmte Lieferzeit ausdrücklich vereinbart ist, so beginnt die Lieferfrist erst nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und der Zahlung, soweit diese vereinbart ist.
2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, in dem die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist. Insbesondere bei Abschluss eines ordnungsgemäßen, kongruenten Deckungsgeschäfts ist eine Nichtbelieferung von uns nicht zu vertreten.
2.5 Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den bestellten Mengen bis zu plus minus 10% sind zulässig.
2.6 Wird eine vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche ab Verzugsantritt eine pauschalierte Verzugsentschädigung von 3% des Lieferwertes desjenigen Teils der Ladung, der nicht vertragsmäßig erfolgte, zu verlangen, maximal jedoch nicht mehr als 15% des eben genannten Lieferwertes.
2.7 Bei Abrufaufträgen mit Vereinbarung von Laufzeit, sind wir berechtigt, mit Ablauf der Frist, die Ware ohne Ankündigung auszuliefern.
2.8 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit von ca. 3 Wochen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Betriebsstörungen wegen Streik, Aussperrung, Rohstoffverknappung sowie verzögerte Belieferung durch unsere Zulieferer gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen; den Nachweis darüber haben wir zu führen. Unser Rücktrittsrecht ist bei bloßen kurzfristigen Störungen - die lediglich eine Leistungsverzögerung bedeuten – und bei Leistungshindernissen, die durch uns zu vertreten sind, ausgeschlossen. Der Kunde kann uns auffordern, innerhalb von 2 Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern werden. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Wir werden den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall der höheren Gewalt oder ein der höheren Gewalt gleichstehendes Leistungshindernis eintritt.
3. Gefahrübergang
3.1 Die Gefahr der Lieferung geht mit Absendung der Ware bei uns auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen.
4. Preise, Verpackung, Versand
4.1 Preise verstehen sich in Euro ab Werk oder Auslieferungslagerund schließen Fracht, Versicherung und Mehrwertsteuer nicht ein. Die Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.
4.2 Liegen für Verpackung und Versand keine ausdrückliche Weisung des Bestellers vor, so behalten wir uns die Wahl der Verpackung und des Transportweges vor.
4.3 Bestätigte Preise eines Auftrages sind für Nachbestellungen gleichartiger Teile nicht verbindlich.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Soweit nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen in Euro innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Dies gilt auch für Teillieferungen. Mit Ablauf dieser Frist, befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug.
5.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle der Zahlung durch Papiere, deren Hereinnahme wir uns im Einzelfall vorbehalten, gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn das Papier eingelöst wird. Die damit verbundenen Kosten und Spesen trägt der Besteller.
5.3 Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in einem für die Geschäftsbeziehung bedeutsamen Maße in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und zwar auch dann, wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
6. Mängelrüge, Gewährleistung
6.1 Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Mängelansprüche bestehen nur, wenn der Kunde Mängel unverzüglich spätestens innerhalb von 2 Werktagen schriftlich anzeigt. Versteckte Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Entdeckung durch dritte, so gilt die Erstmalige Kenntnisnahme des Kunden ab Erhalt der diesbezüglichen Information im Rahmen der gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsfrist.
6.2 Im Falle einer berechtigten Mängelrüge können wir nach unserer Wahl Nacherfüllung leisten durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der Einbau ursprünglich nicht zu unseren Leistungen gehörte. Bei Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache haben wir Anspruch auf die Rücklieferung der mangelbehafteten Sache.
6.3 Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fristlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
6.4 Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhaftes Zusammensetzen (Montage) bzw. Ingebrauchnahme durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Verwendung oder Wartung, ungeeigneter Einsatz. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung für uns für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung von uns vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.
6.5 Erfährt der Kunde, dass durch die von uns gelieferte Ware eine Schutzrechtsverletzung bei einem Dritten eintreten könnte, ist der Kunde verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für den Fall, dass als Folge eines Verbrauchsgüterkaufs der Kunde in Regress genommen wird (§ 478 BGB).
6.6 Mängelansprüche und vertragliche Ansprüche des Kunden aus Anlass und in Zusammenhang mit der Lieferung der Ware verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, der Verletzung von Leib und Leben, des Körpers oder der Gesundheit und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Nachbesserung und Ersatzlieferung lassen die Verjährungsfrist nicht neu beginnen.
7. Haftungsbeschränkungen
7.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gilt unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir aus welchen Rechtsgründen auch immer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde und bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Falle begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
7.3 Bei sonstigen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen.
7.4 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr beginnend mit der Ablieferung der Ware. Das gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder im Falle uns zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Teilen vor, bis sämtliche Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung unter Einschluss zukünftig entstehender Forderung vollständig beglichen sind.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter zu veräußern. Er tritt aber bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder Umbildung weiterveräußert wird. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf durch uns zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
8.3 Im Übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder anderweitig darüber zu verfügen. Wir verpflichten uns, die ihr zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit deren Wert unsere zu sichernde Gesamtforderung gegen den Kunden um 20% übersteigt. Die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder eine Pfändung dieser Ware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
8.4 Falls wir nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von dem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme Gebrauch machen sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenem Gewinn, bleiben vorbehalten. Bei Rücknahme der Ware wird eine Kostenpauschale vereinbart, und zwar für Ware, die original verpackt ist und sich noch im Sortiment befindet, in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages; für Ware, die neu verpackt werden muss 70 % des Rechnungsbetrages und für Ware, die nicht mehr im Sortiment ist, 50 % des Rechnungsbetrages. Auch sind wir berechtigt, jederzeit den aktuellen, nachgewiesenen Schaden statt der Kostenpauschale geltend zu machen.
9. Schutzrechte
9.1 Der Kunde hat die Vertragspflicht, ihm überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung und Herstellung von Leuchten nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Ihm ist untersagt, sie ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich oder zum Gegenstand von Veröffentlichungen zu machen.
10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
10.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Gegenforderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.
11. Vertragsänderung
11.1 Vertragliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
12. Sonstiges
12.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, ist davon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Unwirksame oder nicht durchführbare Klauseln sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Zweck der entfallenen Klausel am nächsten kommt.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1 Es gilt für das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich und ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Erfüllungsort ist Lüdenscheid als unser Hauptsitz. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Lüdenscheid/Landgericht Hagen. Wir behalten uns das Recht vor, nach Wahl den allgemeinen Gerichtsstand des Kunden in Anspruch zu nehmen.
Stand: Februar 2018