KGP Electronics GmbH steht für qualitativ hochwertige Produkte und konstant hohe Fertigungsstandards. Unsere Garantie für Beleuchtungskomponenten geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.
KGP Electronics GmbH gewährt eine 5-jährige Garantie für alle Betriebsgeräte und Beleuchtungskomponenten mit einer Nennlebensdauer von ≥ 50.000 Betriebsstunden. Für Geräte mit einer Nennlebensdauer von weniger als 50.000 Betriebsstunden wird eine Garantie von 3 Jahren gewährt[1].
[1](Betrieb bei tc = tcmax und einer Ausfallrate von < 10%.)
1. Produkte
Diese Garantie gilt für sämtliche von KGP Electronics GmbH gelieferten elektronischen Betriebsgeräte (LED Driver, LED Module, Notlichtbetriebsgeräte) sowie für wieder aufladbare Notlichtbatterien.
2. Garantiezeiten
Der Garantiezeitraum für KGP Electronics GmbH Produkte beträgt 1, 3 bzw. 5 Jahre.
3. Basisgarantie
Für Produkte mit einer physischen Nennlebensdauer ≥ 50.000 Betriebsstunden gewährt KGP Electronics GmbH eine Garantie über den Zeitraum von 5 Jahren, die nachweislich aufgrund eines Material-, Konstruktions- oder Fertigungsfehlers ausgefallen sind. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Produktes (Datum des Lieferscheins). Um sicherzustellen, dass die Produktgarantie mit der vom Leuchtenhersteller zugesagten Garantie übereinstimmt, kann die Garantie um weitere 6 Monate verlängert werden und beträgt max. 66 Monate ab Herstellungsdatum.
4. Limitierte Garantie
Für Produkte mit einer physischen Nennlebensdauer < 50.000 Betriebsstunden gewährt KGP Electronics GmbH eine Garantie über den Zeitraum von 3 Jahren, die nachweislich aufgrund eines Material-, Konstruktions- oder Fertigungsfehlers ausgefallen sind. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Produktes (Datum des Lieferscheins). Um sicherzustellen, dass die Produktgarantie mit der vom Leuchtenhersteller zugesagten Garantie übereinstimmt, kann die Garantie um weitere 6 Monate verlängert werden und beträgt max. 42 Monate ab Herstellungsdatum.
5. Garantie Batterien
Für wieder aufladbare Notlichtbatterien (NiCd, NiMH, Li Ion) mit einer physischen Nennlebensdauer von ≥ 4 Jahren gewährt KGP Electronics GmbH eine Garantie über einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferdatum.
6. Verwendung der Produkte
Es wird vorausgesetzt dass die Verwendung der Produkte nach aktuellem Stand der Technik, sowie die Verwendung von Leuchtmitteln und Komponenten, den einschlägigen IEC Normen entsprechen.
- Bestimmungsgemäßer Gebrauch der Produkte nach Maßgabe der jeweiligen Produkt und Anwendungsspezifikation.
- Am Produkt dürfen keine vom Lieferzustand abweichenden Modifikationen vorgenommen werden.
- Die Installation ist nach Maßgabe der Montageanleitung ausschließlich durch Fachpersonal durchzuführen.
7. Garantieansprüche
Die Anerkennung eines berechtigten Garantieanspruches erfolgt durch KGP Electronics GmbH und gilt unter den folgenden Bedingungen:
- Die Produkte von KGP Electronics GmbH sind in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Produkt- und Anwendungsspezifikationen zu verwenden. Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen dürfen nicht überschritten werden. Das Produkt darf keiner mechanischen Belastung ausgesetzt sein.
- Die Garantie für elektronische Betriebsgeräte gilt nur, wenn das Produkt mit Lampen installiert wird, die den gültigen IEC Normen entsprechen.
- Im anerkannten Garantiefall entscheidet KGP Electronics GmbH zwischen einer kostenlosen Reparatur, dem kostenlosen Ersatz, oder einer Materialgutschrift. Aufgrund der schnellen Weiterentwicklung der LED-Technologie können Unterschiede in den Eigenschaft von Ersatz- und Nachlieferungen sowie den Produkten der Ursprungslieferung auftreten. Hieraus ergeben sich keine Garantieansprüche.
- Die Garantie umfasst ausschließlich Produktausfälle die durch Material-, Konstruktions- oder Fertigungsfehler verursacht wurden, sowie Ausfallraten, welche die Nennausfallrate übersteigen. Zusätzliche Kosten wie zum Beispiel Aus- und einbaukosten, Fahrt- und Rüstkosten, Versandkosten, sonstige Folgeschäden, werden von dieser Garantievereinbarung nicht berücksichtigt. KGP Electronics GmbH behält sich vor, Prüf-, Reparatur- und Versandkosten zu berechnen, wenn es sich nachweislich nicht um einen Garantiefall handelt.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt und sind davon unabhängig gültig.
Stand: Februar 2018